Spende oder Stiftung?
Wie Privatpersonen oder Unternehmen sich engagieren können.Ob Jugendtreff, Kulturinitiative oder Nachbarschaftshilfe – Ihre Spende oder Zustiftung kommt dort an, wo Menschen Ideen für ein besseres Miteinander umsetzen. So wird aus Ihrem Engagement ein Stück gelebte Solidarität in unserer Stadt.
Was unterscheidet Spenden von Zustiftungen?
Während Zustiftungen dauerhaft erhalten bleiben, fließen Spenden nicht in das Stiftungskapital. Ihre Spenden landen direkt im Fördertopf und werden im Verlauf des Kalenderjahres an ausgewählte Projekte verteilt.
Ich möchte einen beliebigen Betrag spenden. Wie geht das?
Häufig handelt es sich bei Spenden um Geldbeträge, die zum Beispiel anlässlich von Geburtstagen, Jubiläen oder sonstigen Gelegenheiten gespendet werden. Sie können Ihre Spende ganz einfach online anweisen oder Sie verwenden einen Überweisungsvordruck, den Sie in den Filialen der Sparkasse Wuppertal erhalten.
Spendenkonto:
IBAN DE68 3305 0000 0000 8808 80
Verwendungszweck:
Spende Gemeinschaftsstiftung für Wuppertal
Wer kann Zustifterin oder Zustifter werden?
Sie können schon mit einem beliebigen Betrag Zustifterin oder Zustifter werden – selbst kleinere Beiträge sind willkommen. Sprechen Sie einfach Ihre Berater bei der Sparkasse Wuppertal an. Bereits während des Beratungsgesprächs können Sie Ihren Zustiftungsvertrag ausfüllen und damit einer starken Stiftergemeinschaft beitreten. Alles Weitere übernimmt die Verwaltung der Gemeinschaftsstiftung für Sie.
Was passiert mit meiner Zustiftung?
Ihre Zustiftung wird dauerhaft und sicher angelegt und wirft jedes Jahr Erträge ab. Jede einzelne Zustiftung erhöht das bestehende Stiftungskapital. Die Erträge kommen jährlich wohltätigen Zwecken zugute. So bleiben Ihre gestifteten Werte für immer erhalten – auch über Ihren eigenen Tod hinaus.
Spenden ist
Liebe mit
IBAN
„Ich möchte eine
lebenswerte Stadt
– auch für meine
Kinder. Engagement
sollte einfach und für
alle möglich sein.“
Anna Kleinmeyer
Spende oder Stiftung?
Wie Privatpersonen oder Unternehmen sich engagieren können.Ob Jugendtreff, Kulturinitiative oder Nachbarschaftshilfe – Ihre Spende oder Zustiftung kommt dort an, wo Menschen Ideen für ein besseres Miteinander umsetzen. So wird aus Ihrem Engagement ein Stück gelebte Solidarität in unserer Stadt.
Was unterscheidet Spenden von Zustiftungen?
Während Zustiftungen dauerhaft erhalten bleiben, fließen Spenden nicht in das Stiftungskapital. Ihre Spenden landen direkt im Fördertopf und werden im Verlauf des Kalenderjahres an ausgewählte Projekte verteilt.
Ich möchte einen beliebigen Betrag spenden. Wie geht das?
Häufig handelt es sich bei Spenden um Geldbeträge, die zum Beispiel anlässlich von Geburtstagen, Jubiläen oder sonstigen Gelegenheiten gespendet werden. Sie können Ihre Spende ganz einfach online anweisen oder Sie verwenden einen Überweisungsvordruck, den Sie in den Filialen der Sparkasse Wuppertal erhalten.
Spendenkonto:
IBAN DE68 3305 0000 0000 8808 80
Verwendungszweck:
Spende Gemeinschaftsstiftung für Wuppertal
Wer kann Zustifterin oder Zustifter werden?
Sie können schon mit einem beliebigen Betrag Zustifterin oder Zustifter werden – selbst kleinere Beiträge sind willkommen. Sprechen Sie einfach Ihre Berater bei der Sparkasse Wuppertal an. Bereits während des Beratungsgesprächs können Sie Ihren Zustiftungsvertrag ausfüllen und damit einer starken Stiftergemeinschaft beitreten. Alles Weitere übernimmt die Verwaltung der Gemeinschaftsstiftung für Sie.
Was passiert mit meiner Zustiftung?
Ihre Zustiftung wird dauerhaft und sicher angelegt und wirft jedes Jahr Erträge ab. Jede einzelne Zustiftung erhöht das bestehende Stiftungskapital. Die Erträge kommen jährlich wohltätigen Zwecken zugute. So bleiben Ihre gestifteten Werte für immer erhalten – auch über Ihren eigenen Tod hinaus.
Spenden ist
Liebe mit
IBAN
„Ich möchte eine
lebenswerte Stadt
– auch für meine
Kinder. Engagement
sollte einfach und für
alle möglich sein.“
Anna Kleinmeyer
Was Sie davon haben:
- Unbürokratisch für das Gemeinwohl in Wuppertal engagieren
- Steuerneutral Vermögen als Schenkung oder Erbschaft an die Gemeinschaftsstiftung übertragen
- Geringere Einkommenssteuer: Finanzielles Engagement
steuerlich geltend machen - Nachhaltige Nachlassregelung: Was Sie heute geben, wirkt für Generationen
Was alle davon haben:
- eine starke Stiftergemeinschaft für das Wohl und die Zukunft unserer Stadt
- Spenden helfen sofort
- Stiftungen bleiben erhalten und die Erträge fördern jährlich gemeinnützige Projekte
„Wuppertal hat uns
viel gegeben. Jetzt wollen
wir etwas zurückgeben –
etwas, das bleibt.“
Frank & Annette Kleinmeyer
Spenden hilft. Stiften wirkt.
Ob Mittelstand, Familienunternehmen oder Handwerksbetrieb – Engagement verbindet.Als Partner der Gemeinschaftsstiftung für Wuppertal investieren Sie als Unternehmen sichtbar in die Zukunft der Stadt. So schaffen Sie etwas Bleibendes für das Wohl unserer Stadt über das eigene Leben hinaus.
Für wen ist ein Stiftungsfonds sinnvoll?
Unter dem Dach der Gemeinschaftsstiftung für Wuppertal können Privatpersonen und Unternehmen ihre eigenen Stiftungsfonds gründen und Kosten sowie Steuern sparen. Möglich ist diese Sonderform der Zustiftung ab einem Stiftungsbetrag von mindestens 50.000 Euro. Sie legen selbst fest, für welchen Zweck die aus Ihrem Stiftungsvermögen erwirtschafteten Erträge eingesetzt werden. Sie können sich also für eine konkrete Einrichtung entscheiden, die künftig Zuwendungen aus Ihrem Stiftungsfonds bekommen soll. Zudem können Sie dem Stiftungsfonds einen eigenen Namen geben.
Wie gründe ich einen Stiftungsfonds?
Wenden Sie sich einfach an Ihre Berater bei der Sparkasse Wuppertal und lassen Sie sich individuell beraten. Wir leiten gern alles Weitere für Sie in die Wege. Nachdem Ihr Stiftungsfonds vertraglich geregelt ist, brauchen Sie sich künftig um nichts mehr zu kümmern.
Für wen empfiehlt sich eine Treuhandstiftung?
Wenn Sie Projekte unterstützen möchten, die nicht zu den Stiftungszwecken der Gemeinschaftsstiftung für Wuppertal zählen, ist die Gründung einer Treuhandstiftung die beste Lösung für Sie. Somit können Sie Ihr Vermögen zum Beispiel für den Bau von Schulen in Afrika oder sonstige Anliegen außerhalb Wuppertals einsetzen. Sie geben Ihrer Treuhandstiftung einen individuellen Namen, eine eigene Satzung und haben weitreichende Gestaltungsfreiheit. Um langfristig eine wirkungsvolle Förderung zu ermöglichen, ist die Gründung erst ab einem Stiftungsvermögen in Höhe von 100.000 Euro sinnvoll.
Wie gründe ich eine Treuhandstiftung?
Die Gründung ist einfacher, als Sie denken, denn von Anfang an wird Ihre Treuhandstiftung von unseren Experten in Zusammenarbeit mit der Deutschen Stiftungsagentur verwaltet. Sie haben Interesse? Dann beraten wir Sie gern persönlich.
Spenden hilft. Stiften wirkt.
Ob Mittelstand, Familienunternehmen oder Handwerksbetrieb – Engagement verbindet.Als Partner der Gemeinschaftsstiftung für Wuppertal investieren Sie als Unternehmen sichtbar in die Zukunft der Stadt. So schaffen Sie etwas Bleibendes für das Wohl unserer Stadt über das eigene Leben hinaus.
Für wen ist ein Stiftungsfonds sinnvoll?
Unter dem Dach der Gemeinschaftsstiftung für Wuppertal können Privatpersonen und Unternehmen ihre eigenen Stiftungsfonds gründen und Kosten sowie Steuern sparen. Möglich ist diese Sonderform der Zustiftung ab einem Stiftungsbetrag von mindestens 50.000 Euro. Sie legen selbst fest, für welchen Zweck die aus Ihrem Stiftungsvermögen erwirtschafteten Erträge eingesetzt werden. Sie können sich also für eine konkrete Einrichtung entscheiden, die künftig Zuwendungen aus Ihrem Stiftungsfonds bekommen soll. Zudem können Sie dem Stiftungsfonds einen eigenen Namen geben.
Wie gründe ich einen Stiftungsfonds?
Wenden Sie sich einfach an Ihre Berater bei der Sparkasse Wuppertal und lassen Sie sich individuell beraten. Wir leiten gern alles Weitere für Sie in die Wege. Nachdem Ihr Stiftungsfonds vertraglich geregelt ist, brauchen Sie sich künftig um nichts mehr zu kümmern.
Für wen empfiehlt sich eine Treuhandstiftung?
Wenn Sie Projekte unterstützen möchten, die nicht zu den Stiftungszwecken der Gemeinschaftsstiftung für Wuppertal zählen, ist die Gründung einer Treuhandstiftung die beste Lösung für Sie. Somit können Sie Ihr Vermögen zum Beispiel für den Bau von Schulen in Afrika oder sonstige Anliegen außerhalb Wuppertals einsetzen. Sie geben Ihrer Treuhandstiftung einen individuellen Namen, eine eigene Satzung und haben weitreichende Gestaltungsfreiheit. Um langfristig eine wirkungsvolle Förderung zu ermöglichen, ist die Gründung erst ab einem Stiftungsvermögen in Höhe von 100.000 Euro sinnvoll.
Wie gründe ich eine Treuhandstiftung?
Die Gründung ist einfacher, als Sie denken, denn von Anfang an wird Ihre Treuhandstiftung von unseren Experten in Zusammenarbeit mit der Deutschen Stiftungsagentur verwaltet. Sie haben Interesse? Dann beraten wir Sie gern persönlich.
„Wuppertal hat uns
viel gegeben. Jetzt wollen
wir etwas zurückgeben –
etwas, das bleibt.“
Frank & Annette Kleinmeyer
Was Sie davon haben:
- lukrative Steuervorteile
- Unternehmen können einen Spendenabzugsbetrag von 20 Prozent in Anspruch nehmen
- als Höchstbetrag 4 Promille der Summe aus Umsatz und Löhnen und Gehältern ansetzen
- Sachwerte wie z. B. Immobilien zu Buchwerten auf die Gemeinschaftsstiftung übertragen
Was alle davon haben:
- eine starke Stiftergemeinschaft für das Wohl und die Zukunft unserer Stadt
- Stiftungen bleiben erhalten und die Erträge fördern jährlich gemeinnützige Projekte
Vier Wege,
sich zu engagieren.
Jeder Weg führt zum gleichen Ziel: Gutes bewahren und Zukunft gestalten.
Sie können flexibel entscheiden, zu welchem Zeitpunkt und in welchem Umfang Sie einen Teil Ihres Vermögens für gemeinnützige Zwecke stiften oder spenden möchten.
Selbstverständlich lassen sich die vier Optionen auch kombinieren. Vielleicht setzen Sie ja bereits zu Lebzeiten einen Vermögensanteil ein, um miterleben zu können, wie gut die Gemeinschaftsstiftung funktioniert. Bevor Sie dann im Todesfall der Gemeinschaftsstiftung einen weiteren oder den verbleibenden Teil Ihres Vermögens vermachen, können Sie ganz sicher sein, dass Ihr Geld in Ihrem Sinne eingesetzt wird. Auf diese Weise geben Sie den Menschen der Stadt, in der Sie gelebt und gewirkt haben, langfristig viel zurück.
Wer was bewegen will, geht stiften!
Vier Wege,
sich zu engagieren.
Jeder Weg führt zum gleichen Ziel: Gutes bewahren und Zukunft gestalten.
Sie können flexibel entscheiden, zu welchem Zeitpunkt und in welchem Umfang Sie einen Teil Ihres Vermögens für gemeinnützige Zwecke stiften oder spenden möchten.
Selbstverständlich lassen sich die vier Optionen auch kombinieren. Vielleicht setzen Sie ja bereits zu Lebzeiten einen Vermögensanteil ein, um miterleben zu können, wie gut die Gemeinschaftsstiftung funktioniert. Bevor Sie dann im Todesfall der Gemeinschaftsstiftung einen weiteren oder den verbleibenden Teil Ihres Vermögens vermachen, können Sie ganz sicher sein, dass Ihr Geld in Ihrem Sinne eingesetzt wird. Auf diese Weise geben Sie den Menschen der Stadt, in der Sie gelebt und gewirkt haben, langfristig viel zurück.
Spenden
Privatperson /
Unternehmen spendet beliebigen Betrag,
z. B. aus Spenden von Geburtstagen, Jubiläen usw.
Sofort helfen – Spenden landen
direkt im Fördertopf*
jeder Betrag möglich
- jährliche Auswahl der Zwecke durch den Stiftungsvorstand gemäß Satzung
- steuerlich attraktiv
- unkompliziert
Spendenkonto:
IBAN DE68 3305 0000 0000 8808 80
Verwendungszweck: Spende Gemeinschaftsstiftung für Wuppertal
Zustiften
Privatperson / Unternehmen
stiftet beliebigen Betrag
Zustiftungen werden dauerhaft
angelegt – die Erträge fließen
jährlich in den Fördertopf*
jeder Betrag möglich
- Stiftungskapital erhöht sich
dauerhaft - individuelle Beratung durch die
Sparkasse Wuppertal - jährliche Auswahl der Zwecke
durch den Stiftungsvorstand gemäß
Satzung - steuerlich attraktiv
- unkompliziert
Stiftungfonds
Privatperson / Unternehmen
stiftet mindestens 50.000 €
Privatpersonen oder Unternehmen
gründen eigenen Stiftungsfonds
Erträge fördern dauerhaft die
selbst festgelegten Zwecke
ab 50.000 Euro
- freie Namenswahl
- selbst festlegen, für welchen Zweck
die Erträge eingesetzt werden - Stiftungskapital erhöht sich dauerhaft
- individuelle Beratung durch die
Sparkasse Wuppertal - steuerlich attraktiv
- unkompliziert
Treuhandstiftungen
Privatperson / Unternehmen
stiftet mindestens 100.000 €
Privatpersonen oder Unternehmen
gründen eigene Stiftung und profi-
tieren vom Know-how der Gemein-
schaftsstitung
Eigene, individuell gestaltete
Stiftung. Erträge fördern dauer-
haft selbst festgelegte Zwecke.
ab 100.000 Euro
- eigene Satzung & Anlagerichtlinien
- freie Namenswahl
- Stiftungskapital wird gesondert
verwaltet - selbst festlegen, für welchen Zweck
die Erträge eingesetzt werden - Verwaltung durch die
Gemeinschaftsstiftung für Wuppertal - individuelle Beratung durch die
Sparkasse Wuppertal - steuerlich attraktiv
- unkompliziert
Spenden
Privatperson /
Unternehmen spendet beliebigen Betrag,
z. B. aus Spenden von Geburtstagen, Jubiläen usw.
Sofort helfen – Spenden landen
direkt im Fördertopf*
jeder Betrag möglich
- jährliche Auswahl der Zwecke durch den Stiftungsvorstand gemäß Satzung
- steuerlich attraktiv
- unkompliziert
Spendenkonto:
IBAN DE68 3305 0000 0000 8808 80
Verwendungszweck: Spende Gemeinschaftsstiftung für Wuppertal
Zustiften
Privatperson / Unternehmen
stiftet beliebigen Betrag
Zustiftungen werden dauerhaft
angelegt – die Erträge fließen
jährlich in den Fördertopf*
jeder Betrag möglich
- Stiftungskapital erhöht sich
dauerhaft - individuelle Beratung durch die
Sparkasse Wuppertal - jährliche Auswahl der Zwecke
durch den Stiftungsvorstand gemäß
Satzung - steuerlich attraktiv
- unkompliziert
Stiftungfonds
Privatperson / Unternehmen
stiftet mindestens 50.000 €
Privatpersonen oder Unternehmen
gründen eigenen Stiftungsfonds
Erträge fördern dauerhaft die
selbst festgelegten Zwecke
jeder Betrag möglich
- freie Namenswahl
- selbst festlegen, für welchen Zweck
die Erträge eingesetzt werden - Stiftungskapital erhöht sich dauerhaft
- individuelle Beratung durch die
Sparkasse Wuppertal - steuerlich attraktiv
- unkompliziert
Treuhandstiftungen
Privatperson / Unternehmen
stiftet mindestens 100.000 €
Privatpersonen oder Unternehmen
gründen eigene Stiftung und profi-
tieren vom Know-how der Gemein-
schaftsstitung
Eigene, individuell gestaltete
Stiftung. Erträge fördern dauer-
haft selbst festgelegte Zwecke.
jeder Betrag möglich
- eigene Satzung & Anlagerichtlinien
- freie Namenswahl
- Stiftungskapital wird gesondert
verwaltet - selbst festlegen, für welchen Zweck
die Erträge eingesetzt werden - Verwaltung durch die
Gemeinschaftsstiftung für Wuppertal - individuelle Beratung durch die
Sparkasse Wuppertal - steuerlich attraktiv
- unkompliziert
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Projekte, Chancen und ImpulseErfahren Sie, wie Engagement in Wuppertal wirkt: Einblicke in Projekte, aktuelle Entwicklungen und neue Fördermöglichkeiten – kompakt und regelmäßig. Bleiben Sie nah dran an dem, was wir gemeinsam für unsere Stadt bewegen.
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